Was bei der Anlage eines neuen Lieferanten festgehalten gehört

Ein neuer Lieferant wird angelegt. Erfasst werden Anschrift, Bankverbindung, Zahlungsbedingungen, Ansprechpartner und die Konditionen, die auf der Rechnung erscheinen.

Die Vereinbarung enthält außerdem eine Bonusstaffel, einen Werbekostenzuschuss und eine Rücknahmeregelung. Diese drei landen in einer Datei auf einem Laufwerk.

Warum der erste Monat entscheidet

Zum Zeitpunkt der Anlage liegt die Vereinbarung vollständig vor, die Person, die sie verhandelt hat, ist erreichbar, und die Auslegung offener Punkte ist frisch besprochen.

Jeder dieser drei Umstände verliert sich innerhalb weniger Monate. Was in dieser Phase nicht strukturiert erfasst wird, wird später aus Dokumenten rekonstruiert, und die Rekonstruktion kostet ein Vielfaches.

Das ist der Grund, warum Konditionsprüfungen bei jungen Lieferantenbeziehungen überdurchschnittlich viel finden. Die Vereinbarungen sind aktuell, die Abbildung im System ist es nicht.

Die sechs Angaben

Alle Konditionsbausteine, nicht nur die rechnungswirksamen. Auch die, für die es im System kein Feld gibt. Eine Zeile mit Satz und Bedingung reicht.

Die Bemessungsgrundlage je Baustein. Wareneingang, Rechnungswert oder Nettowert nach Abzug anderer Konditionen sind drei verschiedene Zahlen.

Der Bezugszeitraum und der Stichtag. Kalenderjahr oder abweichend, und ab wann die Vereinbarung erstmals greift. Bei unterjährigem Beginn gehört dazu, ob die Schwellen anteilig gelten.

Wer den Abrechnungsbeleg stellt und bis wann. Ohne diese Angabe wartet später jede Seite auf die andere.

Der Auslöser je Baustein. Rechnet er automatisch mit oder muss ihn jemand anstoßen. Die zweite Gruppe ist die, die ausfällt.

Die Zuordnung zu Kreditorennummern und Warengruppen. Falls der Lieferant unter mehreren Nummern geführt wird oder die Staffel auf einer Gruppe rechnet, die nicht der internen Systematik folgt.

Wo die Angaben hingehören

An eine Stelle, an der die Konditionsberechnung sie findet. Eine Datei auf einem Laufwerk erfüllt diese Bedingung nicht, weil sie nur gefunden wird, wenn jemand weiß, dass sie existiert.

Wo das System die Bausteine nicht führen kann, braucht es eine definierte Ablage neben dem System, die für alle Lieferanten dieselbe ist. Entscheidend ist nicht die technische Form, sondern dass es genau eine Stelle gibt.

Der Ablauf, der das sichert

Die Erfassung gehört an die Freigabe des Lieferanten gekoppelt. Solange die sechs Angaben fehlen, ist die Anlage nicht abgeschlossen.

Das klingt nach Bürokratie und ist in der Praxis eine Angelegenheit von zehn Minuten, weil die Informationen im Moment der Anlage ohnehin vorliegen. Aufwendig wird es nur, wenn sie später beschafft werden müssen.

Der Vergleich lohnt sich: Zehn Minuten bei der Anlage gegen mehrere Stunden Rekonstruktion drei Jahre später, plus die Ansprüche, die in der Zwischenzeit nicht abgerechnet wurden.

Der Teil, der erst später entsteht

Nicht alles lässt sich bei der Anlage erfassen. Ein Teil der Konditionslage entsteht im laufenden Jahr: Sonderzusagen, geänderte Sätze, Absprachen zu einzelnen Aktionen.

Für diesen Teil braucht es keinen weiteren Ablauf, sondern eine Gewohnheit. Jede Zusage, die außerhalb des Vertrags getroffen wird, wandert im Anschluss an das Gespräch in dieselbe Ablage wie die Vereinbarung selbst.

Der Aufwand liegt bei zwei Minuten. Verglichen mit der Rekonstruktion aus dem Mailverkehr zwei Jahre später ist das ein Verhältnis, das keine weitere Begründung braucht.

Praktisch bewährt hat sich eine feste Frage am Ende jedes Lieferantengesprächs: Was davon ändert die Konditionslage? Wird sie beantwortet, ist klar, ob etwas zu erfassen ist, und wenn nichts zu erfassen ist, dauert die Antwort fünf Sekunden.

Diese Frage kostet weniger als jeder Ablauf, der später kontrollieren soll, ob etwas vergessen wurde.

Was sich daraus für Bestandslieferanten ergibt

Dieselben sechs Angaben fehlen bei den meisten Lieferanten, die seit Jahren im Bestand sind. Sie alle nachzuerfassen, ist ein Projekt und selten die richtige Reihenfolge.

Sinnvoller ist ein Anlass. Die nächste Jahresverhandlung, eine anstehende Abrechnung oder ein Wechsel des Ansprechpartners sind jeweils Momente, in denen die Angaben ohnehin zusammengetragen werden.

Einmal dabei strukturiert festgehalten, ist das Portfolio nach einem Verhandlungszyklus vollständig erfasst, ohne dass dafür ein eigener Aufwand entstanden wäre.

Ein Einstieg

Nehmen Sie die Lieferanten, die in den letzten zwölf Monaten neu angelegt wurden, und prüfen Sie für jeden, ob die sechs Angaben vorliegen.

Dort, wo sie fehlen, holen Sie sie jetzt nach. Die Verträge sind aktuell, und die Person, die verhandelt hat, ist noch im Unternehmen.

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February 5, 2026
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Recovery-Potenzial prüfen