Wenn der Konditionsverantwortliche das Unternehmen verlässt

Ein Einkaufsleiter geht nach elf Jahren in den Ruhestand. Die Übergabe dauert sechs Wochen und ist gut vorbereitet. Lieferantenkontakte, laufende Verhandlungen, offene Punkte: alles dokumentiert.

Zwei Jahre später fällt auf, dass eine Sonderkondition seit dem Wechsel nicht mehr abgerechnet wurde. Sie beruhte auf einer mündlichen Zusage, die er jedes Jahr eingefordert hat.

Drei Arten von Konditionswissen

Der erste Teil steht im Vertrag. Er ist unabhängig von Personen und geht bei einem Wechsel nicht verloren.

Der zweite Teil steht im System. Hinterlegte Sätze, Staffeln und Fristen rechnen weiter, auch wenn niemand hinsieht.

Der dritte Teil liegt bei Personen. Er besteht aus Auslegungen, die sich über Jahre eingespielt haben, aus Zusagen außerhalb des Vertragstexts, aus dem Wissen, welcher Ansprechpartner beim Lieferanten welche Frage beantwortet, und aus der Kenntnis, welche Kondition erfahrungsgemäß nachgefordert werden muss.

Dieser dritte Teil ist der wertvollste und der einzige, der bei einem Wechsel verloren geht.

Warum der Verlust spät auffällt

Eine nicht abgerechnete Kondition erzeugt keine Fehlermeldung. Die Gutschrift kommt nicht, und niemand wartet darauf, weil niemand von ihr weiß.

Der Vergleich mit dem Vorjahr würde die Lücke zeigen, wenn er auf Kondi­tionsebene stattfände. Üblich ist ein Vergleich auf Gesamtebene, und dort verschwindet eine einzelne Position zwischen Volumenänderungen und Preisanpassungen.

Auffallen kann es bei einer Prüfung, und die findet typischerweise zwei bis drei Jahre später statt. Bis dahin ist die Verjährungsfrist für einen Teil der betroffenen Perioden ein Thema.

Was eine Übergabe enthalten muss

Die übliche Übergabe orientiert sich an Lieferanten. Sinnvoller ist eine, die sich an Konditionen orientiert.

Je Lieferant gehören drei Fragen beantwortet. Welche Konditionsbausteine gibt es, und wo steht jeder? Welcher Baustein läuft automatisch, und welcher muss aktiv eingefordert werden? Und welche Auslegung gilt bei den Punkten, die der Vertrag offenlässt?

Die zweite Frage ist die entscheidende. Eine Liste der Konditionen, die ohne Zutun nicht fließen, ist in der Übergabe mehr wert als jede Kontaktliste.

Die Alternative zur Übergabe

Übergaben hängen davon ab, dass jemand geht und Zeit hat. Beides ist nicht immer gegeben.

Der stabilere Weg ist, das personengebundene Wissen laufend an derselben Stelle abzulegen wie den Rest. Wenn eine Sonderzusage im selben Datensatz steht wie die Vertragskondition, ist sie nicht mehr an eine Person gebunden.

Das erfordert keine große Umstellung. Es erfordert die Gewohnheit, eine mündliche Zusage im Anschluss an das Gespräch dort zu notieren, wo die übrigen Konditionen dieses Lieferanten stehen.

Der Fall ohne Nachfolger

Häufiger als der geplante Ruhestand ist der ungeplante Abgang. Eine Kündigung mit drei Monaten Frist, eine längere Erkrankung, ein interner Wechsel mit kurzer Überlappung. In diesen Fällen gibt es keine sechs Wochen Übergabe.

Wenig hilft dann mehr als eine Frage, die sich in einer halben Stunde beantworten lässt: Welche Konditionen bei welchen Lieferanten fließen nur, weil jemand sie aktiv einfordert?

Diese Liste ist typischerweise kurz. Sie umfasst bei zweihundert Lieferanten oft weniger als zwanzig Positionen, und sie deckt den Großteil dessen ab, was bei einem abrupten Wechsel verloren geht.

Sie lässt sich auch ohne Anlass führen, und dann ist sie im Ernstfall vorhanden, statt in der Woche der Kündigung erstellt werden zu müssen.

Ein Einstieg

Fragen Sie die Person, die am längsten für Konditionen zuständig ist, welche Positionen sie jährlich aktiv einfordern muss, weil sie sonst nicht kommen.

Die Antwort ist eine Liste, die sonst nirgends existiert. Sie gehört in dieselbe Ablage wie die Verträge.

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May 21, 2026
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